Die Städte, Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften überwachen auf ihrem jeweiligen Gebiet den ruhenden Verkehr. Dabei festgestellte Ordnungswidrigkeiten werden mit einem Verwarnungsgeld geahndet. Die Zuständigkeit liegt bei den Ordnungsämtern.
Bußgeldverfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten
Ansprechpartner/in beim Landkreis Hameln-Pyrmont
Landkreis Hameln-Pyrmont - 26.1 Team Verwaltung und Ordnung | |
Süntelstr. 9 31785 Hameln Telefon: 05151 903-0 Telefax: 05151 903-1502 E-Mail: ordnung@hameln-pyrmont.de | Montag bis Donnerstag
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