Das Führungszeugnis beinhaltet bestimmte über eine Person im Bundeszentralregister enthaltene Angaben. Im Führungszeugnis wird unter Aufführung der vollständigen Personalien hauptsächlich verzeichnet, ob die betreffende Person vorbestraft oder nicht vorbestraft ist. Es dient damit als Nachweis der Unbescholtenheit.
Führungszeugnis
Ansprechpartner/in
Ole Diekmann | |
Bürgeramt, Zimmer 1 - Ordnungs- und Bürgeramt // EG Schloßstraße 14 31863 Coppenbrügge Telefon: 05156 7819-19 Telefax: 05156 7819-44 E-Mail: diekmann@coppenbruegge.de |