Gebühr für die Trinkwasserversorgung: Erhebung

zuklappenAnsprechpartner/in für die Kommune Gemeinde Coppenbrügge
Finanzabteilung
Rathaus
Schloßstraße 2
31863 Coppenbrügge

Montag 7.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Dienstag 7.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch 7.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag 7.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr
Freitag 7.00 - 12.00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
vor dem Gebäude an der Straße, gegenüber auf dem Burgparkplatz


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig


Allgemeine Informationen

Die Leistungserbringung bei der Trinkwasserversorgung der Bürger bzw. der Abnehmer muss kostendeckend erfolgen. Vom jeweiligen Versorger wird deshalb für die direkte Lieferung von Trinkwasser ein Entgelt erhoben, das sich je nach Kalkulationsbasis in ein Grundentgelt und ein Entgelt pro verbrauchten m³ aufteilt oder nur als ein Mengenentgelt darstellt.

An den Kosten für den Neuanschluss wird der Abnehmer einmalig beteiligt.

Die Höhe der Trinkwasserkosten sowie der Anschlusskosten muss bei der zuständigen Stelle erfragt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei den jeweiligen Versorgern. Das können Wasserversorgungsverbände, Stadtwerke, kommunale Betriebe oder privat-rechtliche Gesellschaften sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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